wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 27.06.2014
11 U 23/11 -

Geschäftspartner eines Postfachbetreibers haftet für Gewinnzusagen aus Werbeschreiben

Oberlandesgericht verpflichtet "Sender" einer Gewinnzusage zur Zahlung von 20.000 Euro

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat den Geschäftspartner eines Postfachbetreibers, über den Schreiben mit Geldgewinnzusagen an Verbraucher versandt wurden, zur Auszahlung von 20.000 Euro verpflichtet. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts handelte es sich bei dem Schreiben um eine Gewinnzusage im Sinne des § 661 a BGB.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2007 erhielt die Klägerin ein Schreiben mit der Überschrift "Großes Deutschland Rätsel". Absender war die Firma "Buchungszentrumwest" mit einer Postfachanschrift aus Achim. In dem Schreiben heißt es auszugsweise: "Sie sind ein Gewinner Frau (es folgt der Name der Klägerin) ...". Neben dem Namen befindet sich unter der Kategorie "Preise" der Satz "3. Preis: 20 x 1.000,- € Bargeld". Tatsächlich existierte die Firma "Buchungszentrumwest" nicht. Das Postfach wurde durch eine dritte Person betrieben.

Geschäftspartner des Postfachbetreibers verweigert Auszahlung des Geldes

Die Klägerin wendete sich zunächst an den Betreiber des Postfachs und seine Tochter, die das Postfach regelmäßig geleert hatte. Nachdem bei diesen Personen aber eine Vollstreckung aussichtslos erschien, richtete sie ihre Forderung gegen den Geschäftspartner des Betreibers. Dieser verweigerte eine Auszahlung des Geldes.

Schreiben ist Gewinnzusage im Sinne des § 661 a BGB

Das Oberlandesgericht Oldenburg verpflichtete den Geschäftspartner des Postfachbetreibers jetzt zur Zahlung von 20.000 Euro. Bei dem der Klägerin im Jahr 2007 zugesandten Schreiben handele es sich um eine Gewinnzusage im Sinne des § 661 a BGB. Die Mitteilung sei geeignet beim Empfänger den Eindruck zu erwecken, er werde einen - bereits gewonnenen - Preis erhalten, so das Gericht weiter. Dabei sei nicht auf einen besonders misstrauischen, aufgeklärten Verbraucher abzustellen, sondern darauf, wie ein durchschnittlich informierter Verbraucher die Mitteilung verstehe.

Geschäftspartner ist als "Sender" der Gewinnmitteilung anzusehen

Der beklagte Geschäftspartner des Postfachbetreibers sei auch der vom Gesetz verpflichtete "Sender" der Gewinnmitteilung. Dabei können Sender einer Gewinnzusage auch solche Unternehmer sein, die Verbrauchern unter nicht existierenden Firmen Gewinnmitteilungen zukommen lassen, entschieden die Richter. Nach der Vernehmung von Zeugen stehe fest, dass der Beklagte mit dem Betreiber des Postfachs zusammengearbeitet habe. Der Beklagte habe die Adressen geliefert, die Gewinnzusagen und Einladungsschreiben eingetütet und versandt und die Touren organisiert. Dies reiche aus, um ihn als Handelnden neben dem Postfachbetreiber aus der Gewinnzusage zu verpflichten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.07.2014
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Oldenburg_11-U-2311_Geschaeftspartner-eines-Postfachbetreibers-haftet-fuer-Gewinnzusagen-aus-Werbeschreiben~N18444

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 18444 Dokument-Nr. 18444

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.