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Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass das Land Niedersachsen als Eigentümerin von Polizeifahrzeugen für einen Unfall während eines Polizeieinsatzes mitverantwortlich gemacht werden kann. Das Gericht verwies darauf, dass der Fahrer eines Polizeiwagens damit rechnen müsse, dass andere Verkehrsteilnehmer unsicher auf das Polizeifahrzeug reagieren.
Lesetipp - refrago:
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2010 kam es während einer Einsatzfahrt der
Das Land Niedersachsen als Eigentümerin des Polizeifahrzeugs verklagte die Fahrerin und den Haftpflichtversicherer des Kleinbusses vor dem Landgericht Aurich auf Schadensersatz in Höhe von rund 13.000 Euro. Es vertrat die Auffassung, dass die Fahrerin des Kleinbusses allein für den
Das Landgericht Aurich gab dem Land Niedersachsen Recht und führte in seinem Urteil aus, dass die Fahrerin des Kleinbusses verpflichtet gewesen sei, dem Einsatzfahrzeug sofort freie Bahn zu verschaffen. Sie habe das Martinshorn von weitem hören können und entweder an den rechten Rand fahren oder stehen bleiben müssen. Zumindest habe sie den von ihr eingeleiteten Abbiegevorgang nicht abrupt abbrechen dürfen. Den Fahrer des Polizeiwagens treffe keine Mitverantwortung, da das Verhalten der Beklagten für ihn nicht vorhersehbar gewesen sei.
Dagegen legten die Fahrerin und der Haftpflichtversicherer des Kleinbusses Berufung beim Oberlandesgericht Oldenburg ein und machten geltend, dass das Land Niedersachsen jedenfalls eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.09.2015
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
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Dokument-Nr. 21591
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