wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2009
1 Ss 210/09 -

Spielerisches Saugen älterer Kinder an der mütterlichen Brust ist nicht als sexueller Missbrauch zu werten

Handeln der Mutter stellt keine Straftat dar

Wenn Kinder - auch im fortgeschrittenen Alter - spielerisch oder um Geborgenheit zu suchen, an der mütterlichen Brust nuckeln, liegt keine strafbare Handlung der Mutter wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern oder Schutzbefohlenen vor. Dies entschied das Oberlandesgericht Oldenburg.

Eine vietnamesische Mutter war vom Amtsgericht Leer wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 6 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Sie hatte es zugelassen, dass ihr 6-jähriger Sohn mehrmals nach Hochschieben der Bekleidung ihre Brust ergriff und an dieser saugte, ohne dabei Muttermilch zu trinken. Die Mutter hatte das Verhalten ihres Sohnes unterstützt, indem sie zärtlich ihre Hand um den Kopf oder den Rücken des Jungen gelegt und ihn nicht zurückgewiesen hatte. Die ebenfalls anwesende 9-jährige Nichte der Angeklagten hatte dann das gleiche getan.

Landgericht beurteilt Verhalten der Mutter als strafbaren sexuellen Missbrauch

Die Berufung der Angeklagten gegen das Urteil vor dem Landgericht Aurich blieb ohne Erfolg. Auch das Landgericht sah angesichts des Alters der Kinder in dem in Deutschland unüblichen Verhalten der Mutter einen strafbaren sexuellen Missbrauch.

Oberlandesgericht hebt Urteil des Landgerichts auf

Die Revision der Angeklagten beim Oberlandesgericht Oldenburg führte nun zu einer Aufhebung der Verurteilung und zum Freispruch. Das Geschehen sei nach seinem objektiven Erscheinungsbild in keinster Weise sexualbezogen gewesen. Schon mangels einer sexuellen Handlung komme eine Strafbarkeit der Mutter daher aus Rechtsgründen nicht in Betracht.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.12.2009
Quelle: ra-online, OLG Oldenburg

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Oldenburg_1-Ss-21009_Spielerisches-Saugen-aelterer-Kinder-an-der-muetterlichen-Brust-ist-nicht-als-sexueller-Missbrauch-zu-werten~N8990

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 8990 Dokument-Nr. 8990

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.