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Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2009
1 Ss 210/09 -

Spielerisches Saugen älterer Kinder an der mütterlichen Brust ist nicht als sexueller Missbrauch zu werten

Handeln der Mutter stellt keine Straftat dar

Wenn Kinder - auch im fortgeschrittenen Alter - spielerisch oder um Geborgenheit zu suchen, an der mütterlichen Brust nuckeln, liegt keine strafbare Handlung der Mutter wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern oder Schutzbefohlenen vor. Dies entschied das Oberlandesgericht Oldenburg.

Eine vietnamesische Mutter war vom Amtsgericht Leer wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 6 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Sie hatte es zugelassen, dass ihr 6-jähriger Sohn mehrmals nach Hochschieben der Bekleidung ihre Brust ergriff und an dieser saugte, ohne dabei Muttermilch zu trinken. Die Mutter hatte das Verhalten ihres Sohnes unterstützt, indem sie zärtlich ihre Hand um den Kopf oder den Rücken des Jungen gelegt und ihn nicht zurückgewiesen hatte. Die ebenfalls anwesende 9-jährige Nichte der Angeklagten hatte dann das gleiche getan.

Landgericht beurteilt Verhalten der Mutter als strafbaren sexuellen Missbrauch

Die Berufung der Angeklagten gegen das Urteil vor dem Landgericht Aurich blieb ohne Erfolg. Auch das Landgericht sah angesichts des Alters der Kinder in dem in Deutschland unüblichen Verhalten der Mutter einen strafbaren sexuellen Missbrauch.

Oberlandesgericht hebt Urteil des Landgerichts auf

Die Revision der Angeklagten beim Oberlandesgericht Oldenburg führte nun zu einer Aufhebung der Verurteilung und zum Freispruch. Das Geschehen sei nach seinem objektiven Erscheinungsbild in keinster Weise sexualbezogen gewesen. Schon mangels einer sexuellen Handlung komme eine Strafbarkeit der Mutter daher aus Rechtsgründen nicht in Betracht.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.12.2009
Quelle: ra-online, OLG Oldenburg

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