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Hält es jemand für möglich, dass er Bilddateien mit kinderpornographischem Inhalt auf seinen PC überspielt hat, diesen Sachverhalt aber billigt und die Dateien trotzdem einfach auf seinem PC lässt, macht er sich mit diesem Verhalten strafbar. Dies entschied das Oberlandesgericht Oldenburg.
Im zugrunde liegenden Fall wurde ein 36-jähriger Mann aus dem Emsland angeklagt, auf dessen
Die Aussagen des Angeklagten konnten zwar vor Gericht nicht widerlegt werden. Das Amtsgericht Cloppenburg verurteilte den Mann aber dennoch wegen Besitzes von kinderpornographischen Schriften – wozu im Sprachgebrauch des Gesetzes auch Abbildungen zählen – zu einer Geldstrafe und zog den
Die Revision des Angeklagten blieb vor dem Oberlandesgericht Oldenburg erfolglos. Auch wer unwissentlich kinderpornographische Bilddateien auf seinen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.12.2010
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
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