wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 14.10.1993
8 U 1482/93 -

Verkehrsunfall wegen Zwergpudel: Beisichführen eines Hundes im Fußraum vorm Beifahrersitz ist grob fahrlässig

Mit unvorhersehbaren Verhalten eines Tiers muss gerechnet werden

Führt ein Autofahrer seinen Hund im Fußraum vor dem Beifahrersitz mit und kommt es zu einem Verkehrsunfall, weil der Hund zum Fahrer kletterte, so ist dem Autofahrer grobe Fahrlässigkeit anzulasten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall führte ein Autofahrer seine Zwergpudelhündin im Fußraum vor dem Beifahrersitz mit. Während der Fahrt kletterte die Hündin in den Fußraum des Fahrers, der dadurch gestört wurde und einen Verkehrsunfall verursachte. Die Versicherung hielt das Verhalten des Autofahrers für grob fahrlässig und weigerte sich für den Schaden aufzukommen. Dieser verwies jedoch darauf, dass er die Hündin schon oft mitgenommen habe und es bis dahin nie zu Problemen gekommen sei. Er habe daher darauf vertrauen dürfen, dass die Hündin nicht zu ihm rüber kriecht. Der Fall landete schließlich vor Gericht.

Vorliegen eines grob fahrlässigen Verhaltens

Das Oberlandesgericht Nürnberg bejahte das Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit und damit die Leistungsfreiheit der Versicherung nach § 61 VVG (neu: § 81 VVG). Der Autofahrer habe die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt. Er habe leichtfertig gehandelt und seine Augen vor einer sich ihm aufdrängenden Gefahr verschlossen. Er habe trotz seiner großen Erfahrung mit Hunden nicht darauf vertrauen dürfen, dass er nicht von dem Tier gestört wird.

Mitnahme der Hündin ohne Gefahr unerheblich

Es sei zudem unerheblich gewesen, so das Oberlandesgericht, dass der Autofahrer seine Hündin schon öfters mitgenommen hatte, ohne dass es zu einer Gefährdung kam. Er habe sich dadurch nicht zur Annahme verleiten dürfen, dass Tier werde den ihm angewiesenen Platz unter keinen Umständen verlassen. Er hätte die Hündin daher etwa auf dem Rücksitz mitführen und mit Hilfe eines Gitters verhindern können, dass er belästigt wird.

Die Entscheidung ist aus dem Jahre 1993 und erscheint im Rahmen der Reihe "Wissenswerte Urteile".

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.01.2014
Quelle: Oberlandesgericht Nürnberg, ra-online (zt/ZfS 1994, 95/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • zfs 1994, 95Zeitschrift für Schadenrecht (zfs), Jahrgang: 1994, Seite: 95

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Nuernberg_8-U-148293_Verkehrsunfall-wegen-Zwergpudel-Beisichfuehren-eines-Hundes-im-Fussraum-vorm-Beifahrersitz-ist-grob-fahrlaessig.news17439.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 17439 Dokument-Nr. 17439

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.