wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 27.10.2011
9 U 96/11 -

Versandapotheke muss Testurteil vollständig wiedergeben

Durch selektive Wiedergabe von Bewertungsergebnissen besteht Gefahr der Irreführung

Ein von der Stiftung Warentest getestetes Unternehmen darf sich aus den Untersuchungsergebnissen nicht nur die Rosinen herauspicken. Hat eine Versandapotheke zwar als Testsieger, aber trotzdem nur mit "Befriedigend" abgeschnitten, darf sie nicht nur mit der "Bestnote (2,6)" werben. Sie muss auch das weniger schmeichelhafte Qualitätsurteil benennen. Dies entschied das Oberlandesgericht Naumburg.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Firma mycare in einem Test von Versandapotheken der Stiftung Warentest zusammen mit einem weiteren Anbieter am besten abgeschnitten. Daraufhin warb sie mit der "Bestnote (2,6)" im Test.

Testsieger kamen über Urteil "befriedigend" nicht hinaus

Dagegen hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband geklagt. Was die Werbung verschwieg: Insgesamt hatten die Tester den Versandapotheken ein schlechtes Zeugnis ausgestellt, selbst die beiden Testsieger kamen über ein "befriedigend" nicht hinaus.

Werbung verschleiert eigentliches Leistungsergebnis von nur "befriedigend"

Die Richter des Oberlandesgerichts Naumburg gaben der Klage statt. Durch die selektive Wiedergabe der Bewertungsergebnisse bestehe die Gefahr der Irreführung. Die Werbung verschleiere, dass die Stiftung Warentest die Leistungen der Versandapotheke nur mit "befriedigend" bewertet hat. Die Angabe des Notenwertes von 2,6 ändere daran nichts. Verbraucher würden diesen Wert nicht ohne weiteres in die Skala der Schulnoten einreihen. Es gebe für Produktbewertungen im Internet und in den Printmedien eine Vielzahl unterschiedlicher Skalen, zum Beispiel die Einordnung von Hotels in Kategorien von 1 bis 5 Sternen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.06.2012
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Naumburg_9-U-9611_Versandapotheke-muss-Testurteil-vollstaendig-wiedergeben.news13630.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 13630 Dokument-Nr. 13630

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.