wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 19.03.2009
8 UF 24/09 -

Antragssteller muss Kosten des Berufungsverfahrens im Falle eines verfrühten Scheidungsantrags tragen

Ablauf des Trennungsjahrs im Berufungsverfahren

Läuft das Trennungsjahr im Berufungsverfahren ab, so kann die Scheidung ausgesprochen werden. Jedoch hat der Ehegatte gemäß einer entsprechenden Anwendung des § 97 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen, der den Scheidungsantrag verfrüht gestellt hat. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2008 stellte ein Ehemann einen Scheidungsantrag. Er führte dabei an, dass seine Ehefrau der Scheidung zustimme und er von seiner Ehefrau seit Mai 2007 getrennt lebe. Im Verfahren stellte sich jedoch heraus, dass die Trennung erst mit Auszug der Ehefrau aus der gemeinsamen Wohnung im Januar 2008 erfolgte. Da das für eine einvernehmliche Scheidung erforderliche Trennungsjahr nicht abgelaufen war, wies das Amtsgericht Halberstadt den Scheidungsantrag zurück. Dagegen richtete sich die Berufung des Ehemanns.

Ausspruch der Scheidung aufgrund Ablaufs des Trennungsjahrs im Berufungsverfahren

Das Oberlandesgericht Nürnberg entschied zu Gunsten des Ehemanns und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Da das erste Trennungsjahr inzwischen abgelaufen sei, seien die Voraussetzungen für eine Scheidung gemäß § 1565 BGB gegeben.

Kostentragungspflicht des Ehemanns für verfrühten Scheidungsantrag

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts müsse der Ehemann aufgrund des verfrühten Scheidungsantrags gemäß einer entsprechenden Anwendung des § 97 Abs. 2 ZPO die Kosten für das Berufungsverfahren tragen. Denn seine Berufung sei nur deshalb erfolgreich, weil im Verlaufe des Verfahrens das erste Trennungsjahr abgelaufen war.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.09.2017
Quelle: Oberlandesgericht Nürnberg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Halberstadt, Beschluss vom 03.12.2008
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • FamRZ 2009, 2019Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 2009, Seite: 2019

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Naumburg_8-UF-2409_Antragssteller-muss-Kosten-des-Berufungsverfahrens-im-Falle-eines-verfruehten-Scheidungsantrags-tragen~N24856

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 24856 Dokument-Nr. 24856

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.