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Wer während eines Fußballspiels eine Hose mit dem Schriftzug "ACAB" trägt, kann sich wegen einer Kollektivbeleidigung der anwesenden Polizeibeamten strafbar machen. Denn die Abkürzung "ACAB" steht für die ehrkränkende Äußerung "All cops are bastards". Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall trug ein Mann während des Besuchs eines Fußballspiels eine Hose, die mit dem Schriftzug "ACAB" versehen war. Er wurde aufgrund dessen vom Amtsgericht München wegen
Das Oberlandesgericht München bestätigte die Verurteilung wegen
Der Angeklagte habe nach Ansicht des Oberlandesgerichts München in Kenntnis der Bedeutung des Schriftzugs und im Bewusstsein gehandelt, beim Fußballspiel Polizeibeamten anzutreffen. Somit habe sich die im Schriftzug enthaltene Äußerung gegen die am Einsatz beteiligten Polizeibeamten gerichtet. Es habe daher eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.04.2014
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 18044
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