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Soll ein Grundbuch wegen einer angeblichen Verwechselung von Eigentumswohnungen berichtigt werden, so setzt dies die Unrichtigkeit des Grundbuchs voraus. Ein Grundbuch wird aber nicht allein dadurch unrichtig, dass der Kaufpreis für eine Eigentumswohnung mit der Höhe der Miteigentumsanteile an der Wohnung auseinanderfällt. Denn oft stimmen Verkehrswert und Wohnfläche einer Wohnung nicht mit der Höhe der Miteigentumsanteile überein. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall ging es um die
Das Oberlandesgericht München bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und lehnte daher ebenfalls die
Da eine Berichtigungsbewilligung aller Berechtigten nicht vorgelegen habe, so das Oberlandesgericht weiter, sei es auf den Nachweis der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.07.2014
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 18423
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