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Umfasst ein Dauerwohnrecht (§ 31 Abs. 1 WEG) auch die Mitbenutzung des Gartens, so bedarf es für die Eintragung des Wohnrechts im Grundbuch keiner Vorlage eines Plans, aus dem sich die Größe und Lage des Gartens ergibt. Dies gilt selbst dann, wenn die Fläche überwiegend zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt wird. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümer eines Grundstücks, welches ein Wohnhaus und große landwirtschaftliche Flächen beinhaltete, wollten ihrem Sohn ein
Das Oberlandesgericht München entschied zu Gunsten des Notars. Das
Das Oberlandesgericht hielt es für nicht sinnvoll, die Gartenfläche in einem
Erstreckt sich das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.08.2013
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 16487
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