wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht München, Urteil vom 23.08.2021
33 U 325/21 -

Pflicht­teils­berechtigter hat im Rahmen des Auskunftsanspruchs kein Anspruch auf Belegvorlage

Pflicht zur Vorlage von Belegen bei Vorhandensein eines Unternehmens und Ungewissheit des Werts von Nachlass­gegen­ständen

Beansprucht ein Pflicht­teils­berechtigter vom Erben Auskunft, so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Vorlage von Belegen. Etwas anderes gilt nur, wenn zum Nachlass ein Unternehmen gehört oder der Wert von Nachlass­gegen­ständen ungewiss ist. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2019 verstarb eine Ehefrau und Mutter eines erwachsenen Sohnes. Alleinerbe war der Ehemann. Der Sohn der Erblasserin machte gerichtlich gegen den Erben Ansprüche auf Auskunft und Belegvorlage geltend, um seine Pflichtteilsansprüche beziffern zu können. Das Landgericht Memmingen gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung des Erben ,soweit er zur Vorlage von Belegen verpflichtet wurde.

Keine Pflicht zur Vorlage von Belegen

Das Oberlandesgericht München entschied zu Gunsten des Erben. Es bestehe im Rahmen eines Auskunftsanspruchs kein allgemeiner Anspruch auf Vorlage von Belegen. Etwas anderes gelte, wenn ein Unternehmen zum Nachlass gehört und die Beurteilung seines Werts ohne Kenntnis insbesondere der Bilanzen und ähnlicher Unterlagen dem Pflichtteilsberechtigten nicht möglich ist. Eine weitere Ausnahme bestehe, wenn der Wert einzelner Nachlassgegenstände ungewiss ist. Beide Ausnahmefällen lagen hier nicht vor.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.10.2021
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Memmingen, Urteil vom 16.12.2020
    [Aktenzeichen: 35 O 753/20]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Muenchen_33-U-32521_Pflichtteilsberechtigter-hat-im-Rahmen-des-Auskunftsanspruchs-kein-Anspruch-auf-Belegvorlage.news30877.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 30877 Dokument-Nr. 30877

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.