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Wird durch eine Regelung in den AGB die Möglichkeit der Kündigung mittels E-Mail ausgeschlossen, so liegt darin eine unzulässige Einschränkung des gesetzlich Erlaubten. Die Kündigungsregelung ist daher wegen Verstoßes gegen § 309 Nr. 13 BGB unwirksam. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall regelte eine Klausel in den AGB der Betreiberin eines Onlinedating-Portals, dass Kündigungen mittels elektronischer Form (Bsp.: E-Mail) unzulässig waren. Die Übersendung einer
Das Oberlandesgericht München bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung der Portalbetreiberin zurück. Der Verbraucherzentrale habe der Anspruch auf
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts habe die Kündigungsregelung in den AGB gegen § 309 Nr. 13 BGB verstoßen und sei damit unwirksam gewesen. Es sei zu beachten gewesen, dass nach §§ 126 Abs. 2, 127 Abs. 1 BGB die schriftliche Form im Rahmen eines Rechtsgeschäfts durch die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2014
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 19202
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