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Übergibt in einer nichtehelichen Lebenspartnerschaft der Partner der Partnerin ein Autoschlüssel und erklärt, er wolle ihr das Auto schenken, liegt darin keine Eigentumsübertragung, wenn der Partner einen weiteren Autoschlüssel behält und den Wagen weiter benutzt. Insofern fehlt es an der erforderlichen Besitzaufgabe. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem sich die nichtehelichen Lebenspartner getrennt hatten, verlangte die Partnerin die
Das Oberlandesgericht München entschied zu Gunsten des Beklagten und hob das erstinstanzliche Urteil auf. Der Klägerin habe keinen Anspruch auf
Zwar habe in der Schlüsselübergabe sowie der Schenkungsäußerung eine Einigung über den
Sofern die Klägerin meinte, dass es innerhalb einer nichtehelichen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.03.2014
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (zt/NJW 2013, 3525/rb)
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Dokument-Nr. 17892
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