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Wer auf ein Fahrzeug auffährt, das an einer Tiefgaragenausfahrt aufgrund des Anfahrens kurz zurückrollt, haftet auf Schadenersatz. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte die Fahrerin eines
Das Oberlandesgericht München gab der Autofahrerin recht. Ihr habe ein Anspruch auf Schadenersatz zugestanden. Wer an einer Tiefgaragenrampe anfahre, dürfe einen halben Meter zurückrollen. Nachfolgende Fahrzeugführer müssten damit rechnen und einen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.05.2013
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 15934
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