wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht München, Urteil vom 12.12.2003
10 U 2345/03 -

Sturz eines Inline-Skaters: Anscheinsbeweis spricht nicht für Verschulden eines anderen Inline-Skaters

Mehrere mögliche Gründe für Sturz eines Skaters

Kommt ein Inline-Skater zu Fall, spricht kein Anscheinsbeweis dafür, dass ein anderer Inline-Skater ihn schuldhaft zu Fall gebracht hat. Bei Skatern gibt es nämlich viele mögliche Gründe für einen Sturz. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während der Münchener Blade-Night 2001 stürzte ein Inline-Skater und zog sich dabei Verletzungen zu, weil er von einem anderen Skater angefahren wurde. Er klagte daher auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Kein Anspruch auf Schadenersatz

Das Oberlandesgericht München entschied gegen den Kläger. Diesem habe kein Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld zugestanden, da er ein schuldhaftes Handeln des Beklagten nicht habe nachweisen können.

Anscheinsbeweis sprach nicht für Verschulden des Beklagten

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts habe kein Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Beklagten gesprochen. Denn dies hätte einen typischen Geschehensablauf vorausgesetzt. Es gebe aber keinen typischen Geschehensablauf, der nach allgemeiner Lebenserfahrung die Annahme rechtfertigt, ein Blader handelt schuldhaft, wenn er einen anderen Blader zu Fall bringt.

Vielzahl von möglichen Ursachen für Sturz

Aufgrund der Bewegungsabläufe beim Skaten, der räumlichen Nähe der vielen Teilnehmer der Blade-Night unmittelbar nach dem Start sowie den vergleichsweise unsicheren Stand auf Blades gebe es nach Ansicht des Oberlandesgerichts eine Vielzahl von Gründen für einen Sturz eines Skaters.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.04.2014
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (zt/NJW-RR 2004, 751/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2004, 751Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2004, Seite: 751
  • NZV 2005, 195Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Jahrgang: 2005, Seite: 195

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Muenchen_10-U-234503_Sturz-eines-Inline-Skaters-Anscheinsbeweis-spricht-nicht-fuer-Verschulden-eines-anderen-Inline-Skaters.news18115.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 18115 Dokument-Nr. 18115

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.