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Stürzt eine Radfahrerin aufgrund eines durch Regenwasser verdeckten Schlaglochs, so steht ihr ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Aufgrund der Erkennbarkeit der Gefahrenstelle muss sich die Radfahrerin aber ein Mitverschulden von 50 % anlasten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2006 stürzte eine Radfahrerin als sie von der Straße auf den Zufahrtsweg zu ihrem Haus einbiegen wollte. Da sich in diesem Bereich aufgrund von
Das Landgericht Augsburg wies die Klage auf Zahlung von
Das Oberlandesgericht München entschied zu Gunsten der Radfahrerin und hob daher die erstinstanzliche Entscheidung auf. Seiner Ansicht nach sei der Unfall durch den verkehrssicherungswidrigen Zustand der Straße zustande gekommen. Dass eine Einfahrt in einem deutlich unter 90° liegenden Winkel durch
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts sei der Radfahrerin aber ein
Nach alldem hielt das Oberlandesgericht ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.10.2014
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 19055
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