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Ein Radfahrer darf dann keine Musik über Kopfhörer hören, wenn dies zu einer Beeinträchtigung des Gehörs führt und somit Verkehrsgeräusche nicht mehr wahrgenommen werden können. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
Lesetipp - refrago:
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein
Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung
Es sei zudem nicht erforderlich, so das Oberlandesgericht, dass eine erhebliche Gehörsbeeinträchtigung vorliegt. Es genüge vielmehr eine bereits geringfügige Überschreitung
Es sei nach Ansicht des Oberlandesgerichts darüber hinaus unerheblich, ob es durch erlaubte bzw. vorgeschriebene Ausrüstungen, wie zum Beispiel ohrenschützende Wintermützen oder Schutzhelme, ebenfalls zu einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.02.2015
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (zt/VRS Bd. 73 bzw. Jahresband 1987, 148/rb)
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Dokument-Nr. 20474
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