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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 30.09.2014
III - 1 RVs 91/14 -

OLG Köln bestätigt Freispruch des ehemaligen Wirtschaftsdezernenten der Stadt Köln vom Vorwurf der Bestechlichkeit

Rüge der Staatsanwaltschaft unbegründet

Die Freisprüche des ehemaligen Wirtschaftsdezernenten der Stadt Köln vom Vorwurf der Bestechlichkeit sowie des Mitangeklagten vom Vorwurf der Bestechung wurden vom Oberlandesgericht Köln bestätigt

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten F. insbesondere vorgeworfen, er habe sich als Wirtschaftsdezernent der Stadt Köln und damit als Amtsträger von dem Mitangeklagten A. im August 2003 eine Vergütung im Hinblick auf dessen Beteiligung an dem Projekt "Protonenklinik" versprechen lassen. Das Amtsgericht hatte den Angeklagten F. u.a. wegen Bestechlichkeit im besonders schweren Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Den Angeklagten A. hatte das Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt.

LG spricht Angeklagte von Vorwürfen frei

Das Landgericht sprach beide Angeklagte von allen Vorwürfen frei. Es hatte insbesondere nicht feststellen können, dass der Angeklagte F. vor seinem Ausscheiden aus dem Dienst der Stadt Köln am 30.11.2004 eine Nebentätigkeit für den Angeklagten A. ausgeübt oder mit diesem verbindliche Vereinbarungen über eine anschließende Tätigkeit getroffen hatte. Die Rüge der Staatsanwaltschaft, die diesen Feststellungen zugrunde liegende Beweiswürdigung sei rechtsfehlerhaft, weil sie unvollständig sei und gegen Denkgesetze verstoße, hat das Oberlandesgericht Köln für unbegründet erachtet und die darauf gestützte Revision daher verworfen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.10.2014
Quelle: Oberlandesgericht Köln/ ra-online

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