wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 21.12.2007
81 Ss 111/07 - 294 -

Germanistikprofessor wegen Bücherklau aus der Uni-Bibliothek verurteilt

Wertvolle Originalbände gestohlen und versteigert

Das Oberlandesgericht Köln hat die Revision eines Hochschullehrers einstimmig als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil der Vorinstanz rechtskräftig geworden, durch das der angeklagte Professor am 17.01.2007 wegen Betruges, versuchten Betruges und Urkundenfälschung in zwei Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden war.

Nach Überzeugung der Richter hat der heute 52-jährige Literaturwissenschaftler mehrfach historische Bücher aus dem Bestand der Bonner Universitätsbibliothek entwendet und anschließend auf Auktionen versteigert. Zur Verschleierung der Diebstähle hatte er statt der wertvollen Originalbände nur wertlose, alte Bücher von Flohmärkten zurückgegeben, die er vorher als sog. Platzhalter "bearbeitet" hatte.

Im Strafprozess ging es lediglich um 5 Bücher, die 1997 im Auftrag des Germanisten für insgesamt 26.150,00 DM versteigert worden waren. Insgesamt hatte der Literaturwissenschaftler im Zeitraum von 1988 bis 1997 aber 80 Werke versteigern lassen, die von ihren Titeln her aus der Universitätsbibliothek Bonn entwendet worden waren. Gegenüber den Ermittlungsbehörden versuchte der Professor den Diebstahl sodann zu vertuschen, indem er eine Reihe von gefälschten Unterlagen (Quittungen, Rechnungen u. ä.) vorlegte, um damit den angeblich rechtmäßigen Erwerb der gestohlenen Bücher nachzuweisen.

Mit der Revision hatte der Professor Rechtsfehler des Landgerichts geltend gemacht, insbesondere habe dies Beweisanträge zu Unrecht übergangen und Zeugen nicht vernommen, die die Bücher ersteigert hatten. Der Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln hat solche Rechtsfehler des Landgerichts Bonn allerdings nicht festgestellt und die vom Angeklagten erhobenen Rügen zurückgewiesen. Weitere Rechtsmittel gegen das Urteil sind nicht gegeben.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.01.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Köln vom 09.01.2008

Vorinstanz:
  • Landgericht Bonn, Entscheidung
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Koeln_81-Ss-11107-294_Germanistikprofessor-wegen-Buecherklau-aus-der-Uni-Bibliothek-verurteilt.news5408.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 5408 Dokument-Nr. 5408

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.