kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Stürzt ein minderjähriges Kind in einen Pool, so haftet dafür gemäß § 832 BGB auch die Pflegemutter, wenn sie den Zugang zum Pool nur unzureichend gesichert hat. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2011 überwand ein 14 Monate altes Kind die Sicherung zu einem Pool. Es erklomm daraufhin die Poolleiter und stürzte in den Pool. Das Kind befand sich zu diesem Zeitpunkt in der Obhut des Jugendamtes, die das Kind wiederum bei einer Bereitschaftspflegerin untergebracht hatte. Diese hatte das Kind am Unfalltag in ein mit Plastikbällen gefülltes Kinderplanschbecken gesetzt, um in der Küche das Abendessen zuzubereiten. Obwohl sie von der Küche aus den Garten überblicken konnte, ließ sie das minderjährige Kind für einige Minuten aus den Augen. In dieser Zeit musste das Kind das Bällebad verlassen haben, zum Pool gekrabbelt sein, die Sicherung überwunden haben und in den Pool geklettert sein. Der Zugang zum Pool war durch eine seitlich verschiebbare Laminatplatte gesichert. Das Kind musste reanimiert und daraufhin intubiert werden. Es erlitt unter anderem eine Unterkühlung und einen Lungenkollaps. Zudem musste nach dem Ziehen des Tubus ein Luftröhrenschnitt durchgeführt werden. Die
Das Landgericht Bonn hielt die Schmerzensgeldklage des minderjährigen Kindes dem Grunde nach für gerechtfertigt und bejahte daher eine Haftung der
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung der
Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.06.2016
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Koeln_8-U-6714_Pflegemutter-haftet-fuer-Sturz-in-Pool-des-unter-Aufsicht-stehenden-minderjaehrigen-Kindes~N22771
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 22771
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.