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Ein Internetshop erfüllt seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung auch dann, wenn der entsprechende Hyperlink zu zwei unterschiedlichen Widerrufsbelehrungen für den Kauf nicht paketfähiger Waren (Speditionswaren) und für den Kauf paketfähiger Waren (Standardware) führt. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Ein satzungsmäßig gegen den unlauteren Wettbewerb kämpfender Verein hatte einen Internetshop für Spielgeräte aus Holz für den Außenbereich, Kinderbetten und Matratzen betreibendes Unternehmen auf Unterlassung wegen wettbewerbswidriger Werbung in Anspruch genommen, weil der
Das Landgericht Aachen hatte mit Urteil vom 27.11.2020 (Az. 42 O 38/20) einen entsprechenden
Über die Höhe der anfallenden
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.09.2021
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30826
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