wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 23.12.2016
6 U 119/16 -

Unrichtige Standortwerbung bei den Gelben Seiten begründet Wettbewerbsverstoß

Werbung mit fiktiven Standorten stellt Irreführung der Verbraucher dar

Wirbt ein Unternehmen bei den Gelben Seiten mit fiktiven Standorten, so liegt eine Irreführung der Verbraucher im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und somit ein Wettbewerbsverstoß vor. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Unternehmen, welches auf den Gebiet der Schädlingsbekämpfung tätig war, warb auf dem Internetportal www.gelbeseiten.de mit mehreren unterschiedlichen Standorten, ohne jedoch dort tatsächlich Niederlassungen zu unterhalten. Nachdem ein Wettbewerbsverband im Mai 2015 davon Kenntnis erlangte, sprach er zunächst erfolglos eine Abmahnung aus und erhob schließlich Unterlassungsklage. Das Landgericht Köln gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung des Unternehmens.

Anspruch auf Unterlassung aufgrund irreführender Werbung

Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung des Unternehmens zurück. Dem Wettbewerbsverband stehe der Unterlassungsanspruch gemäß § 8 Abs. 1 UWG zu. Die Angaben von fiktiven Standorten in einem Internetprotal sei eine irreführende Angabe im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG und sei damit gemäß § 3 Abs. 1 UWG unzulässig.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.10.2017
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Köln, Urteil vom 28.06.2016
    [Aktenzeichen: 33 O 208/15]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • K&R 2017, 286Zeitschrift: Kommunikation & Recht (K&R), Jahrgang: 2017, Seite: 286
  • MMR 2017, 575Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR), Jahrgang: 2017, Seite: 575

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Koeln_6-U-11916_Unrichtige-Standortwerbung-bei-den-Gelben-Seiten-begruendet-Wettbewerbsverstoss~N24976

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 24976 Dokument-Nr. 24976

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.