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Erleidet ein Patient während einer Operation einen Lagerungsschaden und wäre dies zu verhindern gewesen, so spricht eine Vermutung dafür, dass der Schaden auf einen schuldhaften Behandlungsfehler zurückzuführen ist. Ist der Lagerungsschaden aber trotz Anwendung der größtmöglichen Sorgfalt nicht zu verhindern, so greift die Vermutungswirkung nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Frau auf Schadenersatz nach dem sie während einer
Das Oberlandesgericht Köln hielt die Entscheidung der Vorinstanz für richtig. Seiner Ansicht nach habe der Frau kein Schadenersatzanspruch zugestanden, da sie nicht habe nachweisen können, dass ein schuldhafter
Es sei zwar richtig, so das Oberlandesgericht, dass ein schuldhafter
Auf einen vermuteten schuldhaften
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.10.2014
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 18953
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