kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Weist ein verunfallter Fußgänger zum Unfallzeitpunkt eine Blutalkoholkonzentration von 1,92 Promille auf, so kann von einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung ausgegangen werden. In einem solchen Fall entfällt der Versicherungsschutz. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wollte eine Fußgängerin an einem Tag im Dezember 2012 gegen 18 Uhr eine Landstraße überqueren. Da sie die Geschwindigkeit und Entfernung eines herannahenden Fahrzeugs sowie ihre Geschwindigkeit beim Überqueren der Fahrbahn nicht richtig einschätzte, kam es zu einem Zusammenstoß. Angesichts dessen, dass bei der Fußgängerin eine Blutalkoholkonzentration von 1,92 Promille festgestellt wurde, weigerte sich die Versicherung nachfolgend für die Unfallfolgen einzustehen. Denn ihrer Meinung nach habe die alkoholbedingte Bewusstseinsstörung den Unfall mitverursacht. Die Fußgängerin erhob daraufhin Klage.
Das Landgericht Aachen wies die Klage mit der Begründung ab, dass die Fußgängerin zum Unfallzeitpunkt an einer alkoholbedingten, für den Unfall mitursächlichen Bewusstseinsstörung litt. Der Versicherungsschutz sei daher entfallen. Gegen diese Entscheidung legte die Fußgängerin Berufung ein.
Das Oberlandesgericht Köln bestätigte das erstinstanzliche Urteil und wies die Berufung der Fußgängerin zurück. Die Fußgängerin habe an einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung gelitten, die zur Leistungsfreiheit der Versicherung führte. Es führte weiter aus, dass eine leistungsausschließende Bewusstseinsstörung vorliege, wenn ein
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts sei der Unfall durch ein Fehlverhalten der Fußgängerin mitverursacht worden, das typischerweise durch Alkoholgenuss bedingt ist. Im Hinblick auf das grob verkehrswidrige Verhalten der Fußgängerin und der an 2,0 Promille heranreichenden Blutalkoholkonzentration sei von einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung auszugehen gewesen. Denn die typische Wirkung von Alkohol sei, dass Geschwindigkeit und Entfernung nicht mehr richtig eingeschätzt werden können.
Das Oberlandesgericht hielt es zudem für nicht richtig, dass diese Fehleinschätzung in der konkreten Situation auch einem nüchternen Verkehrsteilnehmer hätte unterlaufen können. Denn ein nüchterner
Stehe fest, so das Oberlandesgericht weiter, dass der Versicherte zum Unfallzeitpunkt unter einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung litt, spreche der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die Bewusstseinsstörung für den Unfall mitursächlich war. Dieser Anscheinsbeweis könne nur dann entkräftet werden, wenn konkrete Tatsachen die naheliegende Möglichkeit ergeben, dass auch ein Nüchterner eine solche Gefahrenlage bei Aufwendung der üblichen Aufmerksamkeit und Sorgfalt nicht gemeistert hätte. Ein Nüchterner hätte jedoch den Unfall dadurch vermieden, dass er nicht versucht hätte, unmittelbar vor einen herannahendem Fahrzeug die Straße zu überqueren.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.10.2013
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Koeln_20-U-10712_Blutalkoholkonzentration-von-192-Promille-Betrunkener-und-verunfallter-Fussgaenger-erhaelt-keine-Versicherungsleistungen~N16891
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 16891
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.