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Soll nach einem Testament derjenige erben, der den Erblasser begleitet und gepflegt hat, so liegt eine unbestimmte Erbeinsetzung vor. Die Erbeinsetzung im Testament ist aus diesem Grund unwirksam. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Tod der Erblasserin beantragte der Bruder des vorverstorbenen Ehemanns der Erblasserin beim Amtsgericht Wipperfürth einen Erbschein, der ihn als Alleinerben ausweisen sollte. Er verwies zur Begründung auf das gemeinschaftliche
Das Amtsgericht Wipperfürth verneinte eine wirksame
Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Beschwerde zurück. Dem
Zunächst sei der Begriff der "Pflege" unbestimmt, so das Oberlandesgericht. Dies gelte sowohl für die Art der Pflegleistung als auch für ihren Umfang. Zudem lasse die Formulierung im
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.02.2019
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 27070
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