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Fordert ein Kind nach dem Tod des ersten Elternteils Auskunft über den Wert des Nachlasses und macht es in diesem Zusammenhang Geldforderungen geltend, kann es seine Erbenstellung nach dem Tod des länger lebenden Elternteils verlieren. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Im vorliegenden Fall hatte das Oberlandesgericht Köln über ein sog.
Nach dem Tod der zuerst verstorbenen Mutter erkundigte sich eines der Kinder mittels eines Anwaltsschreibens nach dem Wert des Nachlasses, forderte die Vorlage eines sog. Nachlassverzeichnisses und erklärte, dass für die Berechnung des Pflichtteilsanspruches erforderlich sei, ein Sachverständigengutachten zum Wert des elterlichen Hausgrundstücks einzuholen. Gegen eine Einmalzahlung von 10.000 DM, die auf das
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass das Kind mit diesem Schreiben die
Mit der Pflichtteilsklausel wollten die Ehegatten typischerweise sicherstellen, dass dem Überlebenden bis zu seinem Tod der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.10.2018
Quelle: Oberlandesgericht Köln/ ra-online
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Dokument-Nr. 26575
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