wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 25.08.2000
19 U 2/00 -

Chat: Virtuelles Hausrecht

Dem Betreiber eines sogenannten Chat-Room im Internet steht grundsätzlich ein "virtuelles Hausrecht" zu. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.

Wann von einer Störung auszugehen ist und von dem Hausrecht Gebrauch gemacht werden darf, bedurfte im gegebenen Fall keiner Entscheidung, da die Parteien den Rechtsstreit für erledigt erklärt hatten und in Form einer summarischen Prüfung nur noch über die Prozesskosten zu entscheiden war.

Im entschiedenen Fall betrieb ein Internetanbieter einen Party-Chat, der ohne besondere Zugangskontrollen oder verbindliche Nutzungsbedingungen für jedermann frei zugänglich war. Im Rahmen des Chat-Betriebs soll es unter Beteiligung des Beklagten zu Streit und Beleidigungen der Chat-Teilnehmer untereinander gekommen sein, was von dem Betreiber als Störung angesehen wurde. Nach dem Beschluss des Oberlandesgericht muss es dem Anbieter möglich sein, jedenfalls Beleidigungen unterbinden zu können, wozu ihn sein virtuelles Hausrecht berechtigt. Im vorliegenden Fall war dies zunächst durch technische Maßnahmen versucht worden, die der Beklagte jedoch umgangen hatte. Durch einstweilige Verfügung hatte der Chat-Betreiber daher beantragt, dem Beklagten als angeblichen Störer den Zugang zum Chat-Room zu untersagen, da dieser eine entsprechende Unterlassungserklärung zunächst nicht unterzeichnen wollte. Nach Unterzeichung einer solchen Erklärung während des Prozesses ist der Rechtsstreit für erledigt erklärt worden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.01.2005
Quelle: ra-online, OLG Köln

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Koeln_19-U-200_Chat-Virtuelles-Hausrecht~N1737

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 1737 Dokument-Nr. 1737

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.