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Ist ein Mietwagen mit Sommerreifen ausgestattet und verursacht der Fahrer des Wagens wegen winterlicher Straßenverhältnisse einen Unfall, so kommt eine Haftung der Autovermietung nicht in Betracht. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Klägerin begehrte vom Beklagten Schadenersatz wegen eines Verkehrsunfalles. Der Beklagte mietete im November zu gewerblichen Zwecken einen
Das Oberlandesgericht Köln entschied zu Gunsten der Klägerin. Sie habe gegen den Beklagten einen Anspruch auf Schadenersatz wegen der Beschädigung des Mietfahrzeuges aus §§ 535, 280 Abs. 1 BGB. Der Beklagte habe seine Pflicht verletzt die Mietsache in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.
Nach Ansicht des Oberlandesgerichtes könne aus dem Umstand, dass der
Die Auffassung des Oberlandesgerichts Hamburg (Beschl. v. 23.04.2007 - 14 U 34/07), nachdem der Kunde einer gewerblichen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.11.2012
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 14591
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