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Fehlen Prüfprotokolle zur Dichtigkeitsprüfung und Druckprüfung einer eingebauten Heizung, so rechtfertigt dies nicht die Verweigerung der Abnahme aufgrund einer angeblichen Undichtigkeit, wenn die Heizungsanlage bereits seit zwei Jahren beanstandungsfrei funktioniert. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2012 nahm eine Baufirma an einem Einfamilienhaus unter anderem Heizungsarbeiten vor. Im Jahr 2013 erhob die Baufirma Klage auf Zahlung des Werklohns. Die Eigentümer des Hauses weigerten sich die Arbeiten abzunehmen und daher den Lohn zu zahlen. Zur Begründung verwiesen sie unter anderem auf eine
Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung der Grundstückseigentümer zurück. Diese seien nicht berechtigt gewesen, die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.11.2017
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 25157
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