wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 16.12.2002
16 U 54/02 -

Haftung aus sog. „Gewinnmitteilung“

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass Ansprüche aus sog. „Gewinnmitteilungen“ eines niederländischen Unternehmens vor deutschen Gerichten eingeklagt werden können und im konkreten Fall einen solchen Anspruch bejaht.

Die Beklagte mit Geschäftssitz in den Niederlanden betreibt einen Versandhandel und versucht Kunden mit Werbesendungen einschließlich der Mitteilung, Gewinner eines näher bestimmten Bargeldpreises zu sein, zu einer Bestellung zu bewegen. Bereits im Juni 2001 hatte die Klägerin eine solche Mitteilung der Beklagten erhalten und daraufhin Waren bestellt. Die Beklagte hatte die Verrechnung des Gewinns mit dem Preis für die bestellten Waren abgelehnt und den Gewinn auch nicht ausgezahlt. Im Oktober 2001 erhielt die Klägerin mit einer Werbesendung einen „offiziellen Ziehungsnachweis“, der sie als Gewinnerin eines Bargeld-Preises i.H.v. 4.200,- DM auswies. Diesen Betrag hat sie begehrt, ohne im Zusammenhang damit Waren bestellt zu haben.

Die Beklagte hat ihre Verteidigung im Kern darauf beschränkt, die Zuständigkeit deutscher Gerichte zu rügen. In der Berufungsinstanz hat sie sich zudem auf die auf der Rückseite des „Ziehungsnachweises“ abgedruckten „Spielregeln“ berufen. Unter anderem hat sie angeführt, dass danach die Höhe der zu vergebenden Preise in ihrem Ermessen liege und der Rechtsweg ausgeschlossen sei.

Das Amtsgericht Schleiden hat der Klage stattgegeben und die Beklagte zur Auszahlung des der Klägerin mitgeteilten Bargeldgewinns von 4.200,- DM = 2.147,43 Euro verurteilt. Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten hat der zuständige 16. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln nunmehr mit Urteil vom 16.12.2002 zurückgewiesen (Az. 16 U 54/02). Im Ergebnis zu Recht habe das Amtsgericht seine internationale Zuständigkeit sowie das Vorliegen der Voraussetzungen für einen Zahlungsanspruch aus § 661 a BGB* bejaht.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Revision zugelassen worden ist.

* § 661 a BGB lautet:

„Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten.“

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.05.2005
Quelle: Pressemitteilung des OLG Köln vom 17.12.2002

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Koeln_16-U-5402_Haftung-aus-sog-Gewinnmitteilung~N1754

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 1754 Dokument-Nr. 1754

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.