kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Lässt ein Auftraggeber Mängel am Werk von einer Drittfirma auf Stundenlohnbasis beseitigen und verlangt er die dadurch entstandenen Kosten vom Auftragnehmer ersetzt, muss er den Arbeitsaufwand näher erläutern, ihn den einzelnen Mängelbereichen zuordnen und zumindest durch Vorlage des Stundenzettels näher konkretisieren. Der Auftragnehmer muss überprüfen können, ob die Maßnahmen der Mängelbeseitigung dienten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte eine Malerfirma von ihrer Auftraggeberin im November 2014 Zahlung von ca. 12.292 EUR wegen durchgeführter Malerarbeiten an einem Bauvorhaben. Die Auftraggeberin weigerte sich jedoch zu zahlen. Sie berief sich auf
Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung der Auftraggeberin zurück. Der Malerfirma habe ein Anspruch auf Zahlung zugestanden. Ein aufrechenbarer Gegenanspruch der Auftraggeberin habe nicht bestanden.
Der Auftraggeberin habe nach Ansicht des Oberlandesgerichts kein Anspruch auf
Der Auftraggeber sei aber verpflichtet, so das Oberlandesgericht, die Kosten der Mangelbeseitigung durch eine Drittfirma prüfbar abzurechnen. Der Auftragnehmer müsse in der Lage sein, die Arbeiten darauf zu überprüfen, ob sie zur Mängelbeseitigung erforderlich waren. Insbesondere bei auf Stundenlohnbasis abgerechneten Arbeiten bedürfe es dazu eines detaillierten Vortrags des Auftraggebers. Er müsse die Arbeiten so genau darlegen, dass der Auftragnehmer überprüfen könne, ob die Maßnahmen der Mängelbeseitigung dienten, oder die Drittfirma zusätzliche Leistungen ausgeführt habe. Diesen Anforderungen sei die Auftraggeberin nicht nachgekommen.
Aus der vorgelegten Rechnung habe sich lediglich die Gesamtzahl der abgerechneten Stunden und eine Mängelliste ergeben, so das Oberlandesgericht. Die Auftraggeberin habe aber weder die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.11.2016
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Koeln_16-U-10915_Abrechnung-von-Mangelbeseitigungsarbeiten-auf-Stundenlohnbasis-Auftraggeber-muss-Stundenzettel-vorlegen~N23489
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 23489
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.