kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Verdeckt erlangtes Ton- und Filmmaterial kann einen Unterlassungsanspruch begründen, auch wenn es nicht gesendet wird. Bereits die Weitergabe an Dritte kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen und Straftatbestände erfüllen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
Die Entscheidung erging im Zusammenhang mit einer Recherche für das TV-Format "Team Wallraff". Geklagt hatte ein seit früher Jugend unter einer Autismus-Störung leidender Patient einer geschlossenen psychiatrischen Klinik. Eine Journalistin (Beklagte zu 1) hatte sich im Auftrag der Produktionsfirma (Beklagte zu 2) mit dem Ziel einer verdeckten Recherche unter einem falschen Namen als Praktikantin in der Klinik anstellen lassen. Während ihres Praktikums fertigte sie in umstrittenem Umfang heimliche Ton- und
Die Parteien stritten ursprünglich über den Antrag des Klägers, dass die ihn betreffenden Aufnahmen nicht verarbeitet oder verbreitet werden dürfen. Im Laufe des Verfahrens legten die Beklagten eidesstattliche Versicherungen vor, wonach das Material gelöscht worden war. Beide Parteien erklärten den Rechtsstreit daraufhin für erledigt, so dass nur noch über die Kosten zu entscheiden war. Hierbei ist vorgesehen, dass das Gericht in einer "summarischen Prüfung" die Erfolgsaussichten der Klage beurteilt.
Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass die Beklagten die Verfahrenskosten zu tragen haben. Ohne Löschung des Materials hätten sie den Rechtsstreit voraussichtlich verloren, auch wenn gar keine Veröffentlichung des Materials beabsichtigt gewesen wäre. Die Journalistin habe bereits durch die Aufnahmen bzw. die Weitergabe des Materials an die Produktionsfirma die Straftatbestände der §§ 201Abs. 1 Nr. 2, 201 a Abs. 1 Nr. 3 StGB sowie 203Abs. 4 S. 1 StGB verwirklicht.
Durch die Aufnahmen sei der höchstpersönliche Lebensbereich des Klägers verletzt worden. Auch eine zum Schein in die Klinik eingeschleuste Praktikantin sei eine sogenannte mitwirkende Person i.S.d. § 201 Abs. 4 S. 1, Abs. 3 S. 1 StGB. Die Produktionsfirma könne zwar selbst keine Straftatbestände verwirklichen, sie hafte zivilrechtlich aber über § 31 BGB.
Das Oberlandesgericht führte aus, dass investigative Recherchen von Journalisten grundsätzlich gerechtfertigt sein können. Dies sei der Fall, wenn bei gebotener Abwägung der widerstreitenden Interessen unter Beachtung der Schutzwürdigkeit der Dritten "erhebliche Missstände" sonst nicht aufzudecken wären und die berechtigten Interessen Dritter daher jedenfalls im Stadium der Recherche zurücktreten müssen. Für eine Rechtfertigung im vorliegenden Fall hätten die Beklagten aber nicht genügend vorgetragen.
Schließlich sah das Gericht keinen sich aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergebenden
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.07.2019
Quelle: Oberlandesgericht Köln/ra-online (pm/kg)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Koeln_15-W-2119_Grenzen-journalistischer-Recherche-Heimliche-Aufnahmen-in-psychiatrischer-Klinik-unzulaessig~N27694
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 27694
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.