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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 15.11.2011
15 U 62/11 -

Bildzeitung durfte U-Haft-Foto von Kachelmann nicht veröffentlichen

OLG Köln zu den Grenzen der zulässigen Berichterstattung in Strafverfahren

Fotos, die einen bekannten wegen Vergewaltigung angeklagten und inzwischen freigesprochenen Wettermoderator, während seiner Inhaftierung in der Justizvollzugsanstalt beim Hofgang zeigen, hätte nicht veröffentlicht werden dürfen. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln.

Geklagt hatte ein wegen des Verdachts der Vergewaltigung einer Ex- Freundin angeklagter, im Strafverfahren freigesprochener Fernsehmoderator. Das Ermittlungs- und Strafverfahren war in den Medien mit großer Aufmerksamkeit und ausführlichen Berichterstattung begleitet worden. Der Kläger hat die Beklagten, welche eine Tageszeitung und deren Online-Ausgabe herausgeben, auf Unterlassung der Verbreitung verschiedener Bilder in Anspruch genommen.

Oberlandesgericht: Heimlich aufgenommene Fotos vom Hofgang durften nicht veröffentlicht werden

Der zuständige 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln entschied, dass die heimlich aufgenommenen Fotos, die den Kläger im Gefängnishof der Justizvollzugsanstalt zeigen, in welcher der Kläger während der Untersuchungshaft inhaftiert war, nicht hätten veröffentlicht werden dürfen.

Kein Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit

Es habe zum damaligen Zeitpunkt kein Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit bestanden, welches in Abwägung mit dem Persönlichkeitsrecht des Klägers überwogen habe. Der Kläger habe sich nicht im öffentlichen Raum bewegt; vielmehr habe er erwarten können, während seiner Inhaftierung in der JVA nicht behelligt zu werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.11.2011
Quelle: ra-online, OLG Köln (pm/pt)

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