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Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass die Zeitschrift Computer Bild einen Text über DVB-T2-Receiver in HD Qualität mit einem Foto von Jan Böhmermann bebildern durfte, obwohl dieser der Verwendung nicht zugestimmt hatte.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Zeitschrift Computer
Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass der Artikel jedenfalls auch als Werbung für den Receiver einzuordnen sei. Trotzdem sei die
Bei einer Gesamtabwägung müsse der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.02.2019
Quelle: Oberlandesgericht Köln/ra-online (pm)
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Dokument-Nr. 27121
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