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Unterstützt ein Prominenter eine Kampagne für Fahrradhelme, dürfen Paparazzi-Fotos aus dem Privatleben des Prominenten beim Fahren ohne Fahrradhelm veröffentlicht werden. Fotos vom noch nicht schulpflichtigen Kind sind dagegen unzulässig. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln in einem Rechtsstreit zwischen einer Moderatorin und Journalistin und einem Boulevard-Magazin und bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Köln.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls hatte sich im Jahr 2017 an der Kampagne "Du bist mir nicht egal" für den Einsatz von Fahrradhelmen aktiv beteiligt. Das Magazin hatte danach
In erster Instanz hatte das Landgericht ein
Auf die Berufung, die nur der Verlag eingelegt hatte, bestätigte das Oberlandesgericht Köln das angefochtene Urteil. Der Schutz des damals noch nicht einmal schulpflichtigen Kindes und die besonders geschützte Eltern-Kind-Situation hätten Vorrang vor dem Veröffentlichungsinteresse der
Mit Blick auf die Vorbildfunktion
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.04.2019
Quelle: Oberlandesgericht Köln/ra-online (pm)
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Dokument-Nr. 27257
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