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Wendet sich ein Ehegatte einem neuen Partner zu und lebt mit diesem zusammen, so rechtfertigt dies keine Scheidung vor Ablauf des ersten Trennungsjahrs gemäß § 1565 Abs. 2 BGB. Denn eine unzumutbare Härte für den anderen Ehegatten liegt darin nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Lesetipp - refrago:
In dem zugrunde liegenden Fall beabsichtigte eine Ehefrau im Jahr 1991 die
Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Beschwerde der Ehefrau zurück. Zwar könne nach § 1565 Abs. 2 BGB die Ehe noch vor Ablauf des ersten Trennungsjahrs geschieden werden, wenn ihre Fortsetzung für den Antragssteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine
Das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.09.2017
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 24900
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