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Im Streit zweier konfessionsloser Eltern über die Teilnahme ihrer Kinder am Religionsunterricht hat das Oberlandesgericht Köln die amtsgerichtliche Entscheidung bestätigt, durch die das Sorgerecht in dieser Frage auf den Vater übertragen wurde. Das Oberlandesgericht teilt dabei die Auffassung des Vaters, dass die Teilnahme der Kinder an Schulgottesdiensten und Religionsunterricht dem Kindeswohl entspricht.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Zwischen den - getrennt lebenden, aber gemeinsam sorgeberechtigten -
Das Oberlandesgericht Köln teilt die Auffassung des Vaters, dass die Teilnahme der
In der Abwägung zwischen den von der Kindesmutter und dem Kindesvater vorgebrachten Argumenten spreche aber mehr dafür, dass eine Teilnahme am
Das Oberlandesgericht hat die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen, da die Klärung der Rechtsfrage, inwieweit die Teilnahme am
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.04.2013
Quelle: Oberlandesgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 15677
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