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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 12.09.2012
9 U 309/12 -

Wettbewerbsverstoß: Per E-Mail angekündigte Vertragsänderung kommt nicht wegen fehlenden Widerspruchs des Kunden zustande

E-Mail mit entsprechendem Inhalt ist irreführend und daher wettbewerbswidrig

Kündigt ein Tele­kommunikation­sanbieter seinen Kunden per E-Mail an, dass im Falle eines fehlenden Widerspruchs eine Vertragsänderung in Kraft tritt, handelt es wettbewerbswidrig. Eine solche E-Mail ist nämlich im Sinne von § 5 Abs. 1 UWG irreführend, da eine Vertragsänderung nicht aufgrund von Schweigen zustande kommt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Osnabrück hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Telekommunikationsanbieter teilte im März 2011 seinen Kunden per E-Mail mit, dass es im Mai 2011 zu einer Vertragsänderung kommt, sollten die Kunden nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen widersprechen. Ein Verbraucherschutzverein sah darin eine irreführende geschäftliche Handlung und somit ein Wettbewerbsverstoß. Es klagte daher auf Unterlassung. Nachdem das Landgericht Koblenz der Klage stattgab, legte der Telekommunikationsanbieter Berufung ein.

Anspruch auf Unterlassung bestand

Das Oberlandesgericht Koblenz bestätigte das erstinstanzliche Urteil und wies die Berufung des Telekommunikationsunternehmens zurück. Denn ein Anspruch auf Unterlassung habe gemäß § 8 UWG bestanden.

Vorliegen einer irreführenden geschäftlichen Handlung

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts habe eine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne des § 5 Abs. 1 UWG vorgelegen. Denn der Inhalt der E-Mail sei fehlerhaft und daher irreführend gewesen. Wer die Wahrheitspflicht als oberstes Gebot im Wettbewerb verletzt, verstoße regelmäßig gegen § 5 Abs. 1 UWG. Durch die E-Mail sei bei den Kunden der unzutreffende Eindruck entstanden, die Vertragsänderung komme im Fall eines nicht erklärten Widerspruchs zustande. Dies sei jedoch nicht richtig. Denn eine Vertragsänderung komme grundsätzlich nicht durch Schweigen zustande, sondern durch zwei übereinstimmende ausdrückliche Erklärungen beider Vertragsparteien.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2014
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MMR 2013, 795Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR), Jahrgang: 2013, Seite: 795

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