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Kündigt ein Telekommunikationsanbieter seinen Kunden per E-Mail an, dass im Falle eines fehlenden Widerspruchs eine Vertragsänderung in Kraft tritt, handelt es wettbewerbswidrig. Eine solche E-Mail ist nämlich im Sinne von § 5 Abs. 1 UWG irreführend, da eine Vertragsänderung nicht aufgrund von Schweigen zustande kommt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Osnabrück hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein
Das Oberlandesgericht Koblenz bestätigte das erstinstanzliche Urteil und wies die Berufung des Telekommunikationsunternehmens zurück. Denn ein Anspruch auf
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts habe eine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne des § 5 Abs. 1 UWG vorgelegen. Denn der Inhalt der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2014
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 17421
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