wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 08.03.2021
4 OWi 6 SsRs 26/21 -

Erhöhung der Regelgeldbuße wegen Missachtung mehrerer hintereinander aufgestellter Tempo-Schilder

Vorliegen einer erhöhten Sorg­falts­pflicht­verletzung

Missachtet ein Fahrzeugführer mehrere hintereinander aufgestellte Tempo-Schilder, so handelt er mit erhöhter Fahrlässigkeit, was die Erhöhung der Regelgeldbuße rechtfertigt. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2019 missachtete ein Pkw-Fahrer auf einer Autobahn drei hintereinander aufgestellte Tempo-Schilder. Die Verkehrszeichen beschränkten aufgrund eines Unfallschwerpunktes die Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h. Der Pkw-Fahrer fuhr mit einer Geschwindigkeit von 121 km/h. Aufgrund dessen wurde gegen ihn ein Bußgeld in Höhe von 70 EUR festgesetzt. Dagegen richtete sich der Einspruch des Pkw-Fahrers.

Amtsgericht erhöhte Regelgeldbuße

Das Amtsgericht Linz erhöhte die Regelgeldbuße von 70 EUR um 15 EUR. Zur Begründung führte es aus, dass der Betroffene mit erhöhter Fahrlässigkeit gehandelt habe, weil er sein Fahrverhalten trotz mehrfach hintereinander aufgestellter Verkehrszeichen nicht angepasst hatte. Gegen diese Entscheidung legte der Betroffene Rechtsbeschwerde ein.

Oberlandesgericht bejaht Erhöhung des Regelgeldbuße wegen erhöhter Fahrlässigkeit

Das Oberlandesgericht Koblenz bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Betroffene habe mit erhöhter Fahrlässigkeit gehandelt, da er mehrere hintereinander aufgestellte Verkehrszeichen ignoriert hatte. Es liege gegenüber dem Regelfall, der Nichtbeachtung nur eines Schildes, eine erhöhte Sorgfaltspflichtverletzung vor. Der Betroffene habe die Botschaft der besonderen Unfall- oder Gefahrenträchtigkeit nicht nur in einem kurzen Augenblick, sondern über einen längeren Zeitraum ignoriert.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.04.2021
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Koblenz_4-OWi-6-SsRs-2621_Erhoehung-der-Regelgeldbusse-wegen-Missachtung-mehrerer-hintereinander-aufgestellter-Tempo-Schilder.news30094.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 30094 Dokument-Nr. 30094

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.