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Aus dem vor einem Moskauer Schiedsgericht gegen mehrere selbständige Unternehmen der Eckes-Gruppe im Mai 2019 erstrittenen Schiedsspruch über einen Schadensersatzbetrag von mehr als 49 Millionen Euro kann in Deutschland nicht vollstreckt werden. Der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat die Vollstreckbarerklärung des ausländischen Schiedsspruchs mit Beschluss vom 31. März 2022 abgelehnt.
Der Moskauer
Die Eckes-Gruppe war beginnend ab dem Jahre 2003 bestrebt, auch auf dem russischen Markt tätig zu werden. In diesem Zusammenhang kam es zu einer Kooperation des Antragstellers mit einer zur Eckes-Gruppe gehörenden
Der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz ist in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis gelangt, dass dieser
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.04.2022
Quelle: OLG Koblenz, ra-online (pm/cc)
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Dokument-Nr. 31610
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