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Eltern, die Rauchutensilien offen herumliegen lassen und das Feuerzeug nur in die Zigarettenschachtel stecken, handeln grob fahrlässig. Wenn Kinder dem kindlichen Nachahmeffekt folgen, mit dem Feuerzeug spielen und dabei einen Brand verursachen, sind die Eltern - da sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben - schadensersatzpflichtig. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz.
Im zugrunde liegenden Fall hatten die zweieinhalbjährigen Zwillinge eines Mieterehepaares morgens gegen 10 Uhr, als die Eltern noch im Schlafzimmer weilten, die auf dem Couchtisch liegende Zigarettenschachtel geöffnet, daraus das Feuerzeug entnommen, dieses in Gang gesetzt und so einen Brand ausgelöst. Gegenüber der Zahlungsklage der Versicherung, die den Schaden wegen grob fahrlässiger Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern nicht selbst übernehmen wollte, verteidigten sich die Eltern damit, dass ihre zweieinhalbjährigen Zwillinge aufgrund ihres jungen Alters gar nicht dazu in der Lage gewesen seien, ein Gas-Einwegfeuerzeug anzuzünden.
Da die Richter des Oberlandesgerichts Koblenz diese Frage auch nicht aus eigener Sachkunde heraus beantworten konnten, bestellten sie einen entwicklungs- und biopsychologischen Gutachter. Dieser bestätigte jedoch, dass
Das Gericht entschied daraufhin, dass Feuerutensilien nicht in die Hände kleiner
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.01.2010
Quelle: ra-online, OLG Koblenz
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Dokument-Nr. 9032
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