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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 02.08.2004
12 U 587/00 -

Kinder zündeln mit herumliegenden Feuerzeug – Eltern haften bei Brandschaden

Eltern verletzen Aufsichtspflicht durch offenes Herumliegenlassen von Rauchutensilien

Eltern, die Rauchutensilien offen herumliegen lassen und das Feuerzeug nur in die Zigarettenschachtel stecken, handeln grob fahrlässig. Wenn Kinder dem kindlichen Nachahmeffekt folgen, mit dem Feuerzeug spielen und dabei einen Brand verursachen, sind die Eltern - da sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben - schadensersatzpflichtig. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz.

Im zugrunde liegenden Fall hatten die zweieinhalbjährigen Zwillinge eines Mieterehepaares morgens gegen 10 Uhr, als die Eltern noch im Schlafzimmer weilten, die auf dem Couchtisch liegende Zigarettenschachtel geöffnet, daraus das Feuerzeug entnommen, dieses in Gang gesetzt und so einen Brand ausgelöst. Gegenüber der Zahlungsklage der Versicherung, die den Schaden wegen grob fahrlässiger Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern nicht selbst übernehmen wollte, verteidigten sich die Eltern damit, dass ihre zweieinhalbjährigen Zwillinge aufgrund ihres jungen Alters gar nicht dazu in der Lage gewesen seien, ein Gas-Einwegfeuerzeug anzuzünden.

Gutachter bestätigt, dass Kinder in der Lage waren, Feuerzeug zu betätigen

Da die Richter des Oberlandesgerichts Koblenz diese Frage auch nicht aus eigener Sachkunde heraus beantworten konnten, bestellten sie einen entwicklungs- und biopsychologischen Gutachter. Dieser bestätigte jedoch, dass Kinder in diesem Alter normalerweise bereits über beachtliche kognitive und feinmotorische Kompetenzen verfügen. Auch wenn die Handgröße eines normal gewachsenen Kindes dieser Altersklasse noch zu klein sei, um das Feuerzeug wie ein Erwachsener mit einer Hand zu betätigen, sei es dem Kind aber durchaus möglich, das Feuerzeug mit der einen Hand zu halten, um mit der anderen Hand den Reibstein zu drehen und anschließend den Gashebel zu drücken.

Kinder ahmen Verhalten der Eltern nach

Das Gericht entschied daraufhin, dass Feuerutensilien nicht in die Hände kleiner Kinder gehören. Die rauchenden Eltern hätten damit das missachtet, was jedem einleuchten muss. Die mangelnde Beaufsichtigung der Kinder sei auch deshalb schlechthin unentschuldbar, weil die Kleinen dazu neigen, Dinge nachzuahmen, die sie bei Erwachsenen beobachtet haben. Deshalb entschuldige es die Eltern auch nicht, dass sie das Feuerzeug in die Zigarettenschachtel gestopft hatten. Denn es sei klar, dass die Kinder diese Gewohnheit der Eltern vorher genau beobachtet hätten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.01.2010
Quelle: ra-online, OLG Koblenz

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