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Das unkontrollierte Umherlaufen von Hunden als Reaktion auf das Zusammentreffen mit anderen Hunden stellt eine typische tierische Verhaltensweise dar, so dass der Hundehalter haftet, wenn infolge des so entstandenen "Hundegetümmels" ein Schaden entsteht. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Koblenz.
Der Vorfall des zugrunde liegenden Verfahrens ereignete sich, als die Klägerin ihre beiden Jack-Russell-Terrier an der Leine ausführte und hierbei das Grundstück des Beklagten passierte. Dort lief plötzlich der
Das Landgericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass es der Klägerin nicht gelungen sei, darzulegen, dass der
Dem trat das Oberlandesgericht Koblenz entgegen. Es sei unschädlich, dass die Klägerin nicht eingrenzen könne, weshalb sie letztlich zu Fall kam. Entscheidend sei, dass der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.02.2020
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 28386
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