wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 20.12.2002
11 UF 825/01 -

Auch bei langer Ehezeit Verwirkung von nachehelichem Unterhalt möglich

Auch eine 4 1/2-jährige Ehe kann bei Vorliegen besonderer Umstände von kurzer Dauer im Sinne des § 1579 Nr. 1 BGB sein, so dass Unterhaltsansprüche teilweise verwirkt sein können.

Das Oberlandesgericht Koblenz hat einer geschiedenen Ehefrau einen Unterhaltsanspruch gegen ihren Ex-Mann teilweise versagt, weil der Anspruch verwirkt sei.

Obwohl die Parteien 4 ½ Jahre verheiratet gewesen seien, habe es sich aufgrund besonderer Umstände um eine kurze Ehe im Sinne des § 1579 Nr. 1 BGB gehandelt.

Zwar könne üblicherweise bei einer mehr als 3-jährigen Ehezeit nicht mehr von einer "kurzen" Ehe gesprochen werden. Maßgeblich sei aber eine Verflechtung der beiderseitigen Lebensdispositionen. Zu einer derartigen Verflechtung sei es im konkreten Fall - mit Ausnahme der während der Ehe erfolgten Geburt zweier Kinder - kaum gekommen. Nach der Eheschließung im März 1987 sei die Ehefrau bereits im Dezember 1987 mit dem in der Zwischenzeit geborenen ersten Kind aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und hat in der Folgezeit während des Getrenntlebens Unterhaltsansprüche anwaltlich geltend gemacht. In der Folgezeit lebten die Eheleute bis zur Scheidung nicht mehr zusammen.

Aufgrund dieser Umstände sei ausnahmsweise trotz des Zeitraums von etwas über 4 Jahren von einer kurzen Ehedauer auszugehen. Die Prüfung, ob die Erfüllung des Unterhaltsanspruchs sich für den Ex-Ehemann als grob unbillig darstelle, führte nach Auffassung des Senats dazu, den Unterhaltsanspruch der Ehefrau höhenmäßig und zeitlich zu begrenzen. So hat der Senat den Unterhaltsanspruch auf die Sätze der sogenannten Düsseldorfer Tabelle begrenzt und einen Unterhaltsanspruch der Ehefrau nach Vollendung des 16. Lebensjahres des jüngsten Kindes gänzlich verneint.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.09.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Koblenz vom 24.01.2003

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Koblenz_11-UF-82501_Auch-bei-langer-Ehezeit-Verwirkung-von-nachehelichem-Unterhalt-moeglich.news4830.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 4830 Dokument-Nr. 4830

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.