wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 11.01.2008
10 U 385/07 -

Flugannullierung: Airline muss Hotelkosten übernehmen

Kein weiterer Anspruch auf Ausgleichszahlung

Wird ein Linienflug aufgrund außergewöhnlicher Umstände (hier: Nebel) annulliert und verzögert sich die Rückkehr des Fluggastes aus dem Ausland deshalb um zwei Tage, hat der Fluggast in der Zwischenzeit Anspruch auf Betreuungsleistungen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

Die Klägerin hatte bei der beklagten Fluggesellschaft (hier: Ryanair) einen Flug gebucht, um aus einem Spanien-Urlaub zurückzukehren. Der spanische Flughafen war wegen Nebels nicht anfliegbar. Der Flug wurde deshalb storniert und die Klägerin auf einen Flug zwei Tage später umgebucht.

Das Amtsgericht Simmern hat der Klägerin Schadenersatz zuerkannt, weil die Fluggesellschaft in der Zeit nach der Stornierung des Fluges keine Betreuungsleistungen erbracht hat. Nach der entsprechenden EU-Richtlinie ist eine Fluggesellschaft zu Betreuungsleistungen in Form von Essen, Getränken, Hotelunterbringung, Transport zum Hotel, Telefongespräche u.ä. verpflichtet.

Soweit die Klägerin darüber hinaus eine Ausgleichszahlung wegen der Annullierung des Fluges verlangt hat, blieb ihre Klage vor dem Amtsgericht und dem Oberlandesgericht Koblenz ohne Erfolg. Das Oberlandesgericht hat ausgeführt, dass der Nebel die Streichung des Fluges gerechtfertigt habe und außerhalb des Verantwortungsbereichs der Fluggesellschaft liege.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.04.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Koblenz vom 02.04.2008

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Simmern, Urteil vom 07.03.2007
    [Aktenzeichen: 3 C 699/06]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2008, 1232Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2008, Seite: 1232
  • RRa 2008, 181Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa), Jahrgang: 2008, Seite: 181
  • VersR 2009, 569Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR), Jahrgang: 2009, Seite: 569

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Koblenz_10-U-38507_Flugannullierung-Airline-muss-Hotelkosten-uebernehmen~N5839

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 5839 Dokument-Nr. 5839

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.