wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 25.02.2011
10 U 1504/09 -

Begriff "seniorengerecht" enthält keine eindeutige Aussage über Ausstattung der Wohnung

"Seniorengerecht" ist nicht gleichzusetzen mit "behindertengerecht"

Enthält ein Werbeprospekt zu einem Bauvorhaben den Begriff "seniorengerecht", so ist darin lediglich eine werbemäßige Anpreisung des Objekts zu sehen und keine Ankündigung, dass das Objekt eine bestimmte Ausstattung haben wird. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall beauftrage die Beklagte die Klägerin mit dem Bau von Wohnungen. Nach Errichtung der Wohnungen nahm die Klägerin die Beklagte auf Zahlung des restlichen Werklohns in Anspruch. Die Beklagte beanstandete jedoch die mangelnde "Seniorengerechtheit" der gebauten Wohnungen. In dem als Grundlage des Bauvertrages dienenden Werbeprospekt wurde in Aussicht gestellt, dass die Wohnungen "seniorengerecht" errichtet werden. Die Beklagte war nun der Meinung "seniorengerecht" bedeute, dass eine entsprechende Wohnung völlig barrierefrei und mit einem Rollstuhl oder Rollator begehbar sein müsse sowie dass sich in den Bädern und Toiletten Haltegriffe befinden müssen und ein ebenerdiger Austritt zur Dachterrasse vorhanden sein muss.

Entsprechende Vereinbarung lag nicht vor

Das Oberlandesgericht Koblenz gab der Klägerin recht. Nach dem zwischen den Parteien geschlossenen Werkvertrag schuldete die Klägerin weder einen ebenerdigen Austritt zur Dachterrasse noch war sie verpflichte Bäder und Toiletten mit Haltegriffen auszustatten. Eine entsprechen Beschaffenheitsvereinbarung ist schon deswegen nicht zustande gekommen, weil die Klägerin in einem Prospekt, auf dem Bauschild und auch in Werbeanzeigen das Wort "seniorengerecht" benutzte.

Begriff "seniorengerecht" nicht eindeutig

Zwar sind bei Versprechen, die im Rahmen von Vertragsanbahnungen in Prospekten oder Werbematerialen gemacht werden, zu prüfen, ob diese nicht selbst Vertragsbestandteil geworden sind. Vertragsbestandteil werden jedoch nur solche Angaben, aus welchen sich eindeutig eine bestimmte Eigenschaft oder Ausstattung des Objekts entnehmen lassen. Aus dem Begriff "seniorengerecht" lassen sich solche konkrete Ausstattungsmerkmale nicht herleiten. Des Weiteren gibt es kein allgemeines Verständnis dahingehend, was an Wohnungsausstattung erforderlich ist, damit eine entsprechende Wohnung "seniorengerecht" wird.

"Seniorengerecht" nicht gleich "behindertengerecht"

Das Gericht führte weiter aus, dass der Begriff "seniorengerecht" kein Rechtsbegriff ist und nicht mit dem Begriff "behindertengerecht" gleichzusetzen ist. Nicht jeder Mensch im fortgeschrittenen Alter ist als körperlich behindert anzusehen und auf Rollstuhl oder Rollator angewiesen. Es ist nicht gerechtfertigt die Anforderungen, die § 554 a BGB und DIN 18025-2 an ein barrierefreies behindertengerechtes Wohnen aufstellen, auch zur Konkretisierung des Begriffs "seniorengerecht" heranzuziehen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.10.2012
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Koblenz, Urteil vom 03.09.2009
    [Aktenzeichen: 9 O 259/07]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MDR 2011, 1166Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2011, Seite: 1166
  • NZM 2011, 832Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), Jahrgang: 2011, Seite: 832
  • VersR 2012, 201Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR), Jahrgang: 2012, Seite: 201

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Koblenz_10-U-150409_Begriff-seniorengerecht-enthaelt-keine-eindeutige-Aussage-ueber-Ausstattung-der-Wohnung~N14172

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 14172 Dokument-Nr. 14172

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.