wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 06.07.2007
10 U 1477/06 -

Keine Rückzahlung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Arbeitslosenversicherung wegen Verjährung

Kein Schadenersatz für Falschberatung durch Steuerberater

Der Kläger hat seine Steuerberater wegen steuerlicher Fehlberatung in Anspruch genommen. Er beabsichtigte eine Firma zu gründen, wobei der Kläger den technischen Bereich eigenverantwortlich leiten und seine Ehefrau den kaufmännischen Bereich führen sollte.

In dem Arbeitsvertrag aus dem Jahre 1991 wurde der Kläger als technischer Angestellter geführt, dementsprechend Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Nach einer Überprüfung stellte die Krankenkasse mit Bescheid aus dem Jahre 2004 fest, dass zu keiner Zeit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis des Klägers mit seiner Ehefrau als Firmeninhaberin bestanden habe. Die Bundesagentur für Arbeit zahlte daraufhin die entrichteten Beträge zur Arbeitslosenversicherung für die Zeit ab 1.12.1999 zurück, berief sich hinsichtlich der davor geleisteten Beiträge jedoch auf Verjährung. Der Kläger hat die beklagten Steuerberater auf Ersatz der für ihn im Zeitraum 1991 bis 1999 geleisteten Arbeitslosenversicherungsbeiträge in Anspruch genommen.

Das Landgericht hat die Klage wegen Verjährung eventueller Schadensersatzansprüche abgewiesen. Die Berufung vor dem Oberlandesgericht Koblenz hatte keinen Erfolg.

Der 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat ausgeführt, dass für den Verjährungsbeginn nicht auf den Bescheid der Krankenkasse abzustellen sei. Die Verjährung beginne bereits mit der Zahlung der monatlichen Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Ansprüche vor November 1999 seien verjährt.

Der Senat setzt sich eingehend mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 12.02.2004 und vom 14.07.2005 - IX ZR 284/01 und des Oberlandesgerichts Brandenburg, Urteil vom 07.11.2006 - 6 U 23/06 auseinander. Er vertritt die Auffassung, dass die fehlende Sozialversicherungspflicht des Klägers von Anfang an aufgrund der gegebenen Wesungsunabhängigkeit festgestanden habe und nicht erst mit Bescheid der Krankenkasse. Der Schaden sei nicht erst durch die Ermessensentscheidung der Bundesagentur für Arbeit, die Rückzahlung eines Teils der erhaltenen Beträge wegen Verjährung abzulehnen, entstanden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.07.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Koblenz vom 12.07.2007

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Koblenz_10-U-147706_Keine-Rueckzahlung-zu-Unrecht-gezahlter-Beitraege-zur-Arbeitslosenversicherung-wegen-Verjaehrung.news4533.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 4533 Dokument-Nr. 4533

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.