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Werden bei einem Neubau einer Eigentumswohnung anstatt der ausdrücklich vereinbarten Dreifach-Verglasung Dachfenster mit nur einer Zweifach-Verglasung eingebaut, so kann der Bauherr gemäß § 635 Abs. 1 BGB den Austausch der Fenster verlangen. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Kosten des Austauschs zu der Heizkostenersparnis außer Verhältnis stehen. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach der Fertigstellung einer
Das Landgericht Konstanz gab der Klage statt. Die Beklagte sei zum
Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und beabsichtigte daher die Berufung der Beklagten zurückzuweisen. Der Klägerin stehe gemäß § 635 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf
Die Beklagte könne nach Auffassung des Oberlandesgerichts nicht den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.02.2019
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
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