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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 21.06.2022
9 U 112/19 -

Mietminderung von 30 % bei erheblichem Kakerlakenbefall eines Modegeschäfts

Erhebliche Nachteile für Ruf des Geschäfts

Ein erheblicher Kakerlakenbefall in einem Modegeschäft kann erhebliche Nachteile für den Ruf des Geschäfts nach sich ziehen und rechtfertigt daher eine Mietminderung von mindestens 30 %. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Wegen eines erheblichen Kakerlakenbefalls in einem Geschäft für Damenbekleidung in Baden-Württemberg kürzte der Mieter teilweise die Miete. Der Vermieter war damit nicht einverstanden und sprach daher im Januar 2019 wegen Zahlungsrückstände eine fristlose Kündigung aus und klagte schließlich auf Räumung und Herausgabe der Gewerberäume. Das Landgericht Waldshut-Tiengen gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung des Mieters.

Keine Mietrückstände wegen Recht zur Mietminderung

Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied zu Gunsten des Mieters. Die fristlose Kündigung sei unwirksam, da Mietrückstände nicht bestanden haben. Der Mieter habe wegen des erheblichen Kakerlakenbefalls des Ladengeschäfts seine Miete um 30 % kürzen dürfen.

Erheblicher Kakerlakenbefall als Mietmangel

Das Vorhandensein von Ungeziefer im Ladengeschäft stelle nach Auffassung des Oberlandesgerichts ein dar. Der Mieter eines Ladengeschäfts brauche nicht damit zu rechnen, dass sich im Geschäft Kakerlaken aufhalten. Er müsse eine solche Situation nicht hinnehmen. Dabei sei die Ursache des Kakerlakenbefalls unerheblich. Es komme auch nicht darauf an, ob oder inwieweit der ein Verschulden trage.

Mietminderung von mindestens 30 %

Eine Minderungsquote von mindestens 30 % sei nach Ansicht des Oberlandesgerichts angemessen. Die Tauglichkeit der Geschäftsräume zum vertraglich vereinbarten Zweck sei erheblich herabgesetzt. Kundinnen erwarten in einem Bekleidungsgeschäft in Deutschland keine Kakerlaken. Ein solcher Befall sei für den Ruf eines Modegeschäfts von erheblichem Nachteil.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.09.2022
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (zt/GE 2022, 792/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Waldshut-Tiengen, Urteil vom 29.04.2022
    [Aktenzeichen: 1 O 1/19]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2022, 792Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2022, Seite: 792

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

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