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Ist eine Kaufsache mangelhaft, so kann der Käufer grundsätzlich neben einer Ausbesserung auch einen Ausgleich für den Minderwert wegen eines verbleibenden Mangels verlangen. Dies gilt dann nicht, wenn die Ausbesserung wegen der gleichzeitigen Kaufpreisminderung unverhältnismäßig ist. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2018 kam es zu einem Kaufvertragsschluss über ein neues
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied zu Gunsten der Käufer. Sie können neben der von ihnen verlangten
Durch die kombinierte Geltendmachung von
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.09.2023
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 33278
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