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Texte von Nachrichtenagenturen genießen urheberrechtlichen Schutz, da es sich um persönliche geistige Schöpfungen handelt. Somit kann bei Verletzung des Urheberrechts auf Unterlassung und Schadenersatz nach dem Urhebergesetz geklagt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Klägerin, eine
Das Oberlandesgericht Karlsruhe gab der Klägerin Recht. Ihr stehe sowohl der
Zwar weisen die Texte von Nachrichtenagenturen wegen des geltenden Gebots der Sachlichkeit und Zurückhaltung in der sprachlichen Darstellung typischerweise wenig individuelle Charakteristika auf. In der Regel sei weder ein persönlicher Schreibstil noch eine markante rhetorische Gestaltung erwünscht. Dennoch werde anerkannt, dass auch
Das Anerkenntnis der Schutzfähigkeit werde damit begründet, so das Oberlandesgericht weiter, dass durch die vielfältigen Methoden ein Thema darzustellen, es nahezu unvermeidlich zu einer individuellen Prägung des Artikels komme. Dies gelte nicht nur für Artikel, in die die eigene Meinung des Autors einfließe, sondern auch für die reine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.11.2012
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 14607
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