wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 10.08.2011
6 U 78/10 -

Nachrichtentexte sind urheberrechtlich geschützt

Vorliegen einer persönlichen geistigen Schöpfung

Texte von Nachrichtenagenturen genießen urheberrechtlichen Schutz, da es sich um persönliche geistige Schöpfungen handelt. Somit kann bei Verletzung des Urheberrechts auf Unterlassung und Schadenersatz nach dem Urhebergesetz geklagt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Klägerin, eine Nachrichtenagentur, nahm den Beklagten wegen der Verletzung von Urheberrechten an einer Reihe von Nachrichtentexten in Anspruch. Der Beklagte betrieb ein regionales Internetmagazin. Auf der Internetseite des Magazins veröffentlichte er Nachrichtenmeldungen der Klägerin. Darin sah diese eine Verletzung ihrer urheberrechtlichen Befugnisse und nahm den Beklagten deswegen auf Unterlassung und auf Zahlung von Schadensersatz und Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten in Anspruch. Das Landgericht Mannheim wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Klägerin.

Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz bestand

Das Oberlandesgericht Karlsruhe gab der Klägerin Recht. Ihr stehe sowohl der Unterlassungsanspruch (§ 97 Abs. 1 UrhG) als auch der Schadenersatzanspruch (§ 97 Abs. 2 UrhG) zu. Der Anspruch auf Schadenersatz umfasse auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten. Die Nachrichtentexte genießen urheberrechtlichen Schutz, denn es handele sich um persönliche geistige Schöpfungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 UrhG).

Urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Nachrichtentexten wird anerkannt

Zwar weisen die Texte von Nachrichtenagenturen wegen des geltenden Gebots der Sachlichkeit und Zurückhaltung in der sprachlichen Darstellung typischerweise wenig individuelle Charakteristika auf. In der Regel sei weder ein persönlicher Schreibstil noch eine markante rhetorische Gestaltung erwünscht. Dennoch werde anerkannt, dass auch Nachrichtentexte, die in Presse und sonstigen Medien verbreitet werden, in der Regel urheberrechtsschutzfähig seien (vgl. BGH GRUR 1997, 459; KG GRUR-RR 2004, 228).

Individuelle Prägung der Berichterstattung

Das Anerkenntnis der Schutzfähigkeit werde damit begründet, so das Oberlandesgericht weiter, dass durch die vielfältigen Methoden ein Thema darzustellen, es nahezu unvermeidlich zu einer individuellen Prägung des Artikels komme. Dies gelte nicht nur für Artikel, in die die eigene Meinung des Autors einfließe, sondern auch für die reine Berichterstattung. Dort ergebe sich die individuelle Prägung vor allem aus der Auswahl der zu berichtenden Tatsachen. Selbst der Gesetzgeber gehe von der prinzipiellen Schutzfähigkeit von Zeitungs- und Zeitschriftenartikeln aus, wie die Vorschrift des § 49 UrhG zeige.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.11.2012
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Mannheim, Urteil vom 16.04.2010
    [Aktenzeichen: 7 O 175/09]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MMR 2012, 42Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR), Jahrgang: 2012, Seite: 42

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Karlsruhe_6-U-7810_Nachrichtentexte-sind-urheberrechtlich-geschuetzt.news14607.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 14607 Dokument-Nr. 14607

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.